Skip to content
Menu
Menu

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Personalvermittlung
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der Personalvermittlung zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand

Der Vermittler erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalsuche und -vermittlung. Ein Arbeitsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten. Der Vermittler wird nicht Arbeitgeber des Kandidaten.

3. Leistungsumfang

Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere:

  • Analyse des Anforderungsprofils
  • Suche geeigneter Kandidaten
  • Vorauswahl
  • Übermittlung von Bewerberprofilen

Der Vermittler schuldet eine sorgfältige Auswahl, jedoch keinen bestimmten Vermittlungserfolg.

4. Honorar und Zahlung

4.1 Entstehung des Honoraranspruchs

Der Honoraranspruch entsteht nach erfolgreichem Ablauf einer 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt des vermittelten Kandidaten. Nach Ablauf dieser Frist werden 70 % des vereinbarten Vermittlungshonorars in Rechnung gestellt. Die restlichen 30 % werden nach zwei Monaten ab Arbeitsantritt fakturiert, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

4.2 Saisonale Rückkehr

Wird das Arbeitsverhältnis saisonbedingt beendet und nimmt derselbe Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach seinem ersten Arbeitsantritt erneut eine Tätigkeit beim Auftraggeber auf, entsteht ein weiterer Honoraranspruch in Höhe von 30 % des ursprünglich vereinbarten Vermittlungshonorars.

4.3 Verbundene Unternehmen / Umgehungsschutz

Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung oder erstem Arbeitsantritt direkt oder indirekt beim Auftraggeber oder bei einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angestellt wird, insbesondere bei Tochter-, Schwester- oder verbundenen Gesellschaften oder Betrieben unter gemeinsamer wirtschaftlicher Leitung.

4.4 Kandidatenempfehlung

Empfiehlt ein vom Vermittler vorgestellter oder vermittelter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach seinem ersten Arbeitsantritt eine weitere Person (z. B. Familienangehörige, Freunde oder Bekannte), die beim Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen angestellt wird, gilt diese als durch den Vermittler vermittelt. In diesem Fall entsteht der reguläre Honoraranspruch gemäß vereinbarter Preisliste. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler vor Abschluss des Arbeitsvertrages darüber zu informieren.

5. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein vom Vermittler vorgestellter Kandidat bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung der Kandidatenunterlagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Kandidat als durch den Vermittler vermittelt.

6. Garantie und Ersatzregelung

Scheidet ein Kandidat innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsantritt aus Gründen auf seiner Seite aus, bemüht sich der Vermittler um eine geeignete Ersatzvermittlung. Alternativ kann eine anteilige Rückvergütung erfolgen:

  • bis 30 Tage Beschäftigungsdauer – 50 %
  • 31–60 Tage – 30 %
  • 61–90 Tage – 15 %
  • nach 90 Tagen – kein Anspruch auf Rückvergütung

Die Garantie gilt nicht bei organisatorischen, wirtschaftlichen oder betriebsbedingten Gründen auf Seiten des Auftraggebers.

7. Haftung

Eine Haftung für die tatsächliche Arbeitsleistung, das Verhalten oder den wirtschaftlichen Erfolg des vermittelten Kandidaten nach Abschluss des Arbeitsvertrages ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vermittler erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Der Vermittler haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist der Höhe nach mit der vom Auftraggeber bezahlten Vermittlungsprovision begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ungeachtet dessen legt der Vermittler großen Wert auf eine sorgfältige Auswahl und Prüfung der Kandidaten.

8. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Jozef Mikulajčík
Personalvermittlung und Hausbetreuung & einfache Reinigunga
Ennspark 20
5541 Altenmarkt im Pongau
Österreich

Tel.: +43 660 8344379
E-Mail: office@alpserv.at

Unternehmensgegenstand:
Arbeitsvermittlung (GISA-Zahl: 39321299)
Hausbetreuung & einfache Reinigunga (GISA-Zahl: 39321169)

Gewerbebehörde:
Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau

Mitglied der:
Wirtschaftskammer Salzburg

Anwendbare Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung (GewO)
abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at

Stand: 05.02.2026

II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Hausbetreuung & einfache Reinigung
 

1. Geltungsbereich und Leistung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Hausbetreuung und einfache Reinigung des Auftragnehmers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert verrechnet.

2. Preise, Zahlung und Mitwirkungspflichten

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, freien und sicheren Zugang zum Objekt zu gewährleisten sowie Strom und Wasser kostenlos bereitzustellen. Mehrkosten, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, werden gesondert verrechnet.

3. Abnahme und Reklamationen

Die Leistung gilt als ordnungsgemäß erbracht, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich Mängel angezeigt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Später geltend gemachte Mängel können nicht berücksichtigt werden, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, die bei ordnungsgemäßer Kontrolle nicht erkennbar waren.

4. Zuschläge

Für dringende oder kurzfristige Einsätze (Auftragsbestätigung innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn) wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % auf die Arbeitsleistung verrechnet. Für Arbeiten an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen oder in den Abendstunden wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % auf die Arbeitsleistung verrechnet. Materialkosten und sonstige Nebenkosten sind von diesen Zuschlägen nicht betroffen. Die genannten Zuschläge gelten vollumfänglich, sofern im jeweiligen Angebot oder in einer schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt wurde.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Keine Haftung besteht für:

  • bereits vorhandene Schäden
  • normale Abnutzung
  • altersbedingte Materialermüdung
  • empfindliche oder nicht gekennzeichnete Oberflächen
  • Schäden durch Vorarbeiten oder Eingriffe Dritter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, besonders empfindliche Gegenstände oder Oberflächen vor Arbeitsbeginn schriftlich bekanntzugeben.

6. Schlüsselhaftung

Bei Übergabe von Schlüsseln haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Terminabsagen

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtgewährung des Zugangs ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.

8. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

9. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Salzburg, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.